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INFORMATIONEN FÜR VERSICHERUNGSNEHMER AUS ANDEREN STAATEN - D -


1. Inanspruchname 

Die Republik Slowenien bietet ausländischen Versicherungsnehmenaufgrund der europäische Gesetzgebung betreffend denGesundheitsschutz, die Krankenversicherung und dasBilateralbekommen über di soziale Sicherheit, Gesundheitsleistungen an.In diesen Abkommen wurde der Kreis jener Personen, für welche diesegelten, als auch der Umfrag der Rechte auf Gesundheitsleistungen imFall eines vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthaltes auf demGebeit eines der anderen Vertragsstaaten genau festgelegt. 

Gemäß den gültigen Abkommen können ausländische versichertePersonen in der Republik Slowenien nicht nur dringende undnotwendige, sondern auch geplante Gesundheitsleistungen in Anspruchnehmen. 


2. Rechte auf dringende und unaufschiebbare Gesundheitsleistungen

Versicherungsnehmer aus jenen Staaten, mit denen eine Konventionabgeschlossen wurde, haben aufgrund des in der Tabelle angeführtenDokumentes das Recht auf folgende Gesundheitsleistungen:

  • Notfalldienst,

  • Gesundheitsleistungen in einer Notfallbehandlung.

Ohne Zuzahlung Ihnen nur dringend notwendige Gesundheitsleistungengewährleistet, sonstige Leistungen jedoch, wie auch bei denslowenischen Versicherungsnehmern, nur in einem bestimmtenProzentsatz.


Name des StaatesDokument, mit dem sich dieausländische versichertePerson ausweist
Staaten der EU der EWG und SchweizEU-KZZ (europäischeGesundheitskarte), Zertifikatwelches die EU-Gesundheitskarteersetzt, Formular E111
MazedonienZweisprachiges Formular RM/SI 3
BIHZweisprachiges Formular BH/SI 3

Tabelle 1: Dokumente für die Inanspruchnahme vonNotfalldienstleistungen und unaufschiebbarenGesundheitsleistungen

Versicherungsnehmer aus anderen Staaten müssen für alle Kosten derGesundheitsleistungen selbst aufkommen.


3. Breiterer Umfang der Rechte und das Recht auf geplante Gesundheitsleistungen

Für die Inanspruchnahme der Rechte auf Gesundheitsleistungen imbreiteren Umfang als nur Notfall und dringende Behandlung, ist dasFormular „Bestätigung des Rechts auf Gesundheitsleistungen fürausländische Versicherungsnehmer und derenFamilienmitglieder“ erforderlich, welches von der zuständigenGebietseinheit der Gebietskrankenkasse Sloweniens (ZZZS) ausgestelltwird, nachdem die ausländische versicherte Person den entsprechendenin Tabelle 2 angeführten Versicherungsnachweis vorgelegt hat. 

Das gleich Verfahren gilt auch bei Inanspruchnahme von geplanten.


Name des StaatesDokument, mit dem sich dieausländische versichertePerson ausweist
Staaten der EU der EWG undSchweizFormular E112
MazedonienZweisprachiges Formular RM/SI 4
BIHZweisprachiges Formular BH/SI 4

Tabelle 2: Dokumente für die Inanspruchnahme geplanterGesundheitsleistungen

Versicherungsnehmer aus anderen Staaten müssen für alle Kosten derGesundheitsleistungen selbst aufkommen.


4. Inanspruchnahme der Gesundheitsleistungen ohne Versicherungsdokumente 

Sollten Sie bei der Untersuchung oder spätestens bis zum Abschluss derBehandlung im Krankenhaus keine entsprechendeVersicherungsdokumentation vorlegen, müssen Sie gänzlich für alleKosten der Behandlung aufkommen, ungeachtet der geltendenGesetzgebung und Abkommen. 


5. Kommerzielle Reiseversicherung 

Jene Personen, die eine Versicherungspolice mit einem der Anbieterkommerzieller Gesundheitsversicherungen während ihres Aufenthaltes inAusland abgeschlossen haben (z. B. mit Elvia, Assistance Coris,EuroCross, …), können Gesundheitsleistungen gemäß Umfang, der in derVersicherungspolice bestimmt ist, und der allgemeinen Bedingungenihrer Versicherung in Anspruch nehmen. 

Sie weisen sich mit der von ihrer Versicherung ausgestellten gültigenVersicherungspolice aus, welche die Grundlage zum Erwerb derGewahrleistungen für die Zahlung der Kosten ist.Wenn wir in der Zeit Ihres Krankenhausaufenthaltes von IhrerVersicherung keine Gewährleistung für die Zahlung der Kosten erhalten,werden Sie selbst für die entstandenen Kosten bei uns aufkommenmüssen und können anschließend die Rückerstattung dieser Kostenunmittelbar bei Ihrer Versicherung geltend machen. 


6. Personen aus Staaten, mit denen keine Abkommen abgeschlossen wurden 

Personen, die aus Staaten kommen, welche in den Tabellen 1 und 2nicht angeführt sind, kommen selbst für Gesundheitsleistungen auf. DieKosten können Sie in bar bei allen Kassen im Krankenhaus begleichen. 

Sie können auch mit folgenden Kreditkarten bezahlen: 

  • Eurocard, 

  • Visa, 

  • Diners, 

  • Maestro. 

Mit den Kreditkarten können Sie Ihre Verbindlichkeiten während derDienstzeiten an der Kasse in die Rezeption.

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