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1. Inanspruchname
Die Republik Slowenien bietet ausländischen Versicherungsnehmen aufgrund der europäische Gesetzgebung betreffend den Gesundheitsschutz, die Krankenversicherung und das Bilateralbekommen über di soziale Sicherheit, Gesundheitsleistungen an. In diesen Abkommen wurde der Kreis jener Personen, für welche diese gelten, als auch der Umfrag der Rechte auf Gesundheitsleistungen im Fall eines vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthaltes auf dem Gebeit eines der anderen Vertragsstaaten genau festgelegt.
Gemäß den gültigen Abkommen können ausländische versicherte Personen in der Republik Slowenien nicht nur dringende und notwendige, sondern auch geplante Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.
2. Rechte auf dringende und unaufschiebbare Gesundheitsleistungen
Versicherungsnehmer aus jenen Staaten, mit denen eine Konvention abgeschlossen wurde, haben aufgrund des in der Tabelle angeführten Dokumentes das Recht auf folgende Gesundheitsleistungen:
- Notfalldienst,
- Gesundheitsleistungen in einer Notfallbehandlung.
Ohne Zuzahlung Ihnen nur dringend notwendige Gesundheitsleistungen gewährleistet, sonstige Leistungen jedoch, wie auch bei den slowenischen Versicherungsnehmern, nur in einem bestimmten Prozentsatz.
Name des Staates |
Dokument, mit dem sich die ausländische versicherte Person ausweist |
Staaten der EU der EWG und Schweiz |
EU-KZZ (europäische Gesundheitskarte), Zertifikat welches die EU-Gesundheitskarte ersetzt, Formular E111 |
Kroatien |
Zweisprachiges Formular HR/SLO 3 |
Mazedonien |
Zweisprachiges Formular RM/SI 3 |
BIH |
Zweisprachiges Formular BH/SI 3 |
Tabelle 1: Dokumente für die Inanspruchnahme von Notfalldienstleistungen und unaufschiebbaren Gesundheitsleistungen
Versicherungsnehmer aus anderen Staaten müssen für alle Kosten der Gesundheitsleistungen selbst aufkommen.
3. Breiterer Umfang der Rechte und das Recht auf geplante Gesundheitsleistungen
Für die Inanspruchnahme der Rechte auf Gesundheitsleistungen im breiteren Umfang als nur Notfall und dringende Behandlung, ist das Formular „Bestätigung des Rechts auf Gesundheitsleistungen für ausländische Versicherungsnehmer und deren Familienmitglieder“ erforderlich, welches von der zuständigen Gebietseinheit der Gebietskrankenkasse Sloweniens (ZZZS) ausgestellt wird, nachdem die ausländische versicherte Person den entsprechenden in Tabelle 2 angeführten Versicherungsnachweis vorgelegt hat
Das gleich Verfahren gilt auch bei Inanspruchnahme von geplanten
Name des Staates |
Dokument, mit dem sich die ausländische versicherte Person ausweist |
Staaten der EU der EWG und Schweiz |
Formular E112 |
Kroatien |
Zweisprachiges Formular HR/SLO 4 |
Mazedonien |
Zweisprachiges Formular RM/SI 4 |
BIH |
Zweisprachiges Formular BH/SI 4 |
Tabelle 2: Dokumente für die Inanspruchnahme geplanter Gesundheitsleistungen
Versicherungsnehmer aus anderen Staaten müssen für alle Kosten der Gesundheitsleistungen selbst aufkommen.
4. Inanspruchnahme der Gesundheitsleistungen ohne Versicherungsdokumente
Sollten Sie bei der Untersuchung oder spätestens bis zum Abschluss der Behandlung im Krankenhaus keine entsprechende Versicherungsdokumentation vorlegen, müssen Sie gänzlich für alle Kosten der Behandlung aufkommen, ungeachtet der geltenden Gesetzgebung und Abkommen.
5. Kommerzielle Reiseversicherung
Jene Personen, die eine Versicherungspolice mit einem der Anbieter kommerzieller Gesundheitsversicherungen während ihres Aufenthaltes in Ausland abgeschlossen haben (z. B. mit Elvia, Assistance Coris, EuroCross, …), können Gesundheitsleistungen gemäß Umfang, der in der Versicherungspolice bestimmt ist, und der allgemeinen Bedingungen ihrer Versicherung in Anspruch nehmen.
Sie weisen sich mit der von ihrer Versicherung ausgestellten gültigen Versicherungspolice aus, welche die Grundlage zum Erwerb der Gewahrleistungen für die Zahlung der Kosten ist.
Wenn wir in der Zeit Ihres Krankenhausaufenthaltes von Ihrer Versicherung keine Gewährleistung für die Zahlung der Kosten erhalten, werden Sie selbst für die entstandenen Kosten bei uns aufkommen müssen und können anschließend die Rückerstattung dieser Kosten unmittelbar bei Ihrer Versicherung geltend machen.
6. Personen aus Staaten, mit denen keine Abkommen abgeschlossen wurden
Personen, die aus Staaten kommen, welche in den Tabellen 1 und 2 nicht angeführt sind, kommen selbst für Gesundheitsleistungen auf. Die Kosten können Sie in bar bei allen Kassen im Krankenhaus begleichen.
Sie können auch mit folgenden Kreditkarten bezahlen:
- Eurocard,
- Visa,
- Diners,
- Maestro.
Mit den Kreditkarten können Sie Ihre Verbindlichkeiten während der Dienstzeiten an der Kasse in die Rezeption.
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